Bei Fragen der Haftung von Vorständen und Geschäftsführern kommt es zunehmend zu einer Überlappung von Wirtschaftsrecht und Strafrecht. Im Wirtschaftssektor spielen strafrechtliche Aspekte eine immer größere Rolle. Ein fundiertes Know-how in beiden Rechtsmaterien ist daher Voraussetzung dafür, Ihre Interessen bestmöglich wahrzunehmen.
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