Pressespiegel

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Wiener Zeitung

Mieter hat Anspruch auf Mietzinsentfall

Kein Bestandnehmer ist verpflichtet, auf ein anderes Geschäft „umzusatteln“, um dem Bestandgeber den vollen Mietzins zu erhalten.

Immobilien Magazin

Alfred Nemetschke

Zu Nemetschkes bekanntesten Transaktionen zählen u.a. das Wiener Hotel Le Meridien, der Kauf und spätere Verkauf des Rechenzentrums der Bank Austria sowie des Headquarters der Telekom Austria, die Beratung der Commerz Real beim Erwerb des Projekts DC Tower 2 und des Widok Towers in Warschau.

ImmoFokus

Jarolim Partner berät LHI Immobilienfonds beim Verkauf des Canon Gebäudes

Anfang März erwarb die Octapharma Pharmazeutika Produktionsgesellschaft von der LHI das Canon Bürogebäude in Wien mit 5.500 Quadratmetern Büronutzfläche. Geleitet wurde die Transaktion von Partner Stefan Rust und Rechtsanwalt Martin Schweinberger. Anton Bondi von Bondi Consult begleitete den Deal. Auf Käuferseite wurde die Transaktion von Konrad Koloseus, Partner bei Nemetschke Huber Koloseus Rechtsanwälte begleitet. Steuerlich beriet TPA mit Partner Erich Resch und Sonja Druml-Humelic.

Die Presse

Mieter nicht für Politik verantwortlich

Ich schicke voraus, dass wir die Familie Querfeld in einer gerichtlichen Auseinandersetzung betreffend das Café Landtmann mit einer im Eigentum der Karl Wlaschek Privatstiftung stehenden Immobiliengesellschaft vertreten. Gegenstand dieser Auseinandersetzung sind im Wesentlichen die Fragen, ob (i) dem Mieter während der Lockdowns ein Anspruch auf Mietzinsbefreiung und zwischen den Lockdowns ein Anspruch auf Mietzinsminderung zusteht und (ii) der Mieter, wenn er staatliche Unterstützungen in Anspruch nimmt, diese Ansprüche verliert.

Recht.Extrajournal.Net

LHI verkauft Canon Gebäude an Octapharm: Die Kanzleien

Begleitet wurde der Deal von Anton Bondi von Bondi Consult. Auf Käuferseite wurde die Transaktion von Konrad Koloseus, Partner bei Nemetschke Huber Koloseus Rechtsanwälte begleitet. Steuerlich beriet TPA mit Partner Erich Resch und Sonja Druml-Humelic.

Immobilien Investment

Urteil zugunsten der Mieter

Das Bezirksgericht Meidling hat erstmals in zwei richtungsweisenden Entscheidungen zur Covid-19-Pandemie den kompletten Entfall des Bestandszinses eines Einzelhandelsunternehmens sowie eines Friseursalons während der ersten Zwangsschließungen im Frühjahr bestätigt […]

Trend

Aufstand der Mieter

Eine These, die auch Immobilienrechtsspezialist Alfred Nemetschke und Anwalt von Querfeld teilt: „Derartige Zahlungen gehen den Vermieter gar nichts an“, meint er.

ORF

ECO: Streit um Mieten: Der Steuerzahler zahlt die Rechnung

Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer stoßen durch den anhaltenden Lockdown an ihre finanziellen Grenzen und können deshalb auch die Mieten für ihre Geschäfte und Lokale nicht bezahlen. Rechtlich gesehen kann die Miete ausgesetzt werden, wenn der Mietgegenstand wegen Naturkatastrophen oder Seuchen nicht genutzt werden kann. Dennoch sind in der Corona-Pandemie immer weniger Vermieter zu Nachlässen oder Stundungen bereit. In diesen Fällen hilft der Fixkostenzuschuss der Regierung den UnternehmerInnen, die Mietkosten zu tragen. Aber warum zahlen eigentlich die Steuerzahler diese Rechnung?

Immobilien Redaktion

Räumungsklage: Landtmann/Querfeld vs. Wlaschek-Stiftung – geht’s vielleicht anders auch?

Dass es so weit kommen musste, ist angesichts der aktuellen Situation sehr verwunderlich. So meinte Berndt Querfeld im Interview: „Dass es eine schwierige Zeit ist, wissen wir alle, und das gilt auch für die Gastronomie. Dass es für den Hausherrn auch herausfordernd ist, das ist mir klar. Deshalb hätte man eine gemeinsame Lösung finden sollen. Das wollten wir auch.“ „Wir haben im Vorfeld eine Mediation vorgeschlagen“, sagt Rechtsanwalt Alfred Nemetschke, der die Familie Querfeld in dieser Rechtssache vertritt: „Es geht nur miteinander, und man muss im Rahmen des Möglichen agieren.“

Tourist Austria International

Querschüsse gegen Querfeld & Co.: Es geht „ums Teilen und Überleben“

„BestandsnehmerInnen sind für die Zeit der Betretungsverbote während des Lockdowns nicht zur Zahlung eines Miet- oder Pachtzinses verpflichtet bzw. im Falle einer Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit zu einer entsprechenden Minderung berechtigt“, so der auf Immobilienrecht spezialisierte Anwalt Alfred Nemetschke.

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